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   LSG Bayern, 22.02.2002 - L 8 AL 234/01   

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https://dejure.org/2002,15726
LSG Bayern, 22.02.2002 - L 8 AL 234/01 (https://dejure.org/2002,15726)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22.02.2002 - L 8 AL 234/01 (https://dejure.org/2002,15726)
LSG Bayern, Entscheidung vom 22. Februar 2002 - L 8 AL 234/01 (https://dejure.org/2002,15726)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation - Unterkunft und Verpflegung - Erstattungsanspruch eines Leistungsträgers - Unbeachtlichkeit der Leistungsentscheidung bei offenkundiger Fehlerhaftigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenerstattung für Unterkunft und Verpflegung eines lernbehinderten Gehörlosen während einer Arbeitstrainingsmaßnahme ; Erstattungspflicht des vorrangig verpflichteten Leistungsträgers gegenüber dem nachrangig verpflichteten gemäß § 104 Abs. 1 Sozialgesetzbuch X (SGB X); ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 87/94

    Vergleichbare Leistungen und rechtzeitige Erfüllung der Leistungsverpflichtung

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2002 - L 8 AL 234/01
    Maßstab für die Inhaltsbestimmung einer in einem Bescheid getroffenen Regelung ist der Empfängerhorizont eines verständigen Beteiligten, der in Kenntnis der tatsächlichen Zusammenhänge den wirklichen Willen der Behörde (§ 133 BGB) erkennen kann (BSG SozR 3-1300 § 104 Nr. 9).
  • BSG, 17.06.1993 - 5 RJ 13/90

    Erstattungsanspruch - Zusammenarbeit der Leistungsträger - Eintritt des

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2002 - L 8 AL 234/01
    Auch wenn im Erstattungsverhältnis die beteiligten Träger gemäß § 104 Abs. 3 SGB III grundsätzlich an Bescheide gebunden sind, mit denen der erstattungspflichtige Träger dem Sozialleistungsberechtigten gegenüber bindend über Grund und Höhe des Leistungsanspruches entschieden hat (vgl. BSG SozR 3-1300 § 103 Nr. 5), so ist eine solche Leistungsentscheidung dennoch unbeachtlich, wenn sie zu Lasten des Sozialleistungsberechtigten und damit auch zu Lasten des Erstattungsberechtigten offenkundig fehlerhaft ist (BSG SozR 1300 § 103 Nr. 2; SozR 3-1300 § 103 Nr. 4).
  • BSG, 11.11.1993 - 7/9b RAr 16/92

    Übernahme der Kosten von Mittagsmahlzeiten durch die BA während beruflicher

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2002 - L 8 AL 234/01
    Der Beigeladene wurde in zeitlichem, organisatorischem und unmittelbar räumlichem Zusammenhang mit einer berufsfördernden Bildungsmaßnahme in einer Rehabilitationseinrichtung untergebracht; in diesem Fall zählen gemäß § 29 Abs. 3 Satz 1 und 2 A-Reha zu den Maßnahmekosten grundsätzlich u.a. auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung (vgl. BSG SozR 3-4480 § 29 Nr. 2).
  • BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83

    Keine Beiladung bei Erstattungsansprüchen

    Auszug aus LSG Bayern, 22.02.2002 - L 8 AL 234/01
    Auch wenn im Erstattungsverhältnis die beteiligten Träger gemäß § 104 Abs. 3 SGB III grundsätzlich an Bescheide gebunden sind, mit denen der erstattungspflichtige Träger dem Sozialleistungsberechtigten gegenüber bindend über Grund und Höhe des Leistungsanspruches entschieden hat (vgl. BSG SozR 3-1300 § 103 Nr. 5), so ist eine solche Leistungsentscheidung dennoch unbeachtlich, wenn sie zu Lasten des Sozialleistungsberechtigten und damit auch zu Lasten des Erstattungsberechtigten offenkundig fehlerhaft ist (BSG SozR 1300 § 103 Nr. 2; SozR 3-1300 § 103 Nr. 4).
  • LSG Bayern, 14.05.2004 - L 8 AL 133/03

    Kostenübernahme für Unterkunft und Verpflegung während einer

    Auf ihre Anregung hin hat der Senat mit Einverständnis des Klägers mit Beschluss vom 30.07.2002 im Hinblick auf ein gegen ein in einem gleichgelagerten Fall ergangenes Urteil des Senats vom 22.02.2002, L 8 AL 234/01, beim BSG anhängigen Revisionsverfahrens das Ruhen des Verfahrens angeordnet.

    Diese Ausführungen decken sich mit den Darlegungen des Senats in den Entscheidungsgründen der Urteile vom 12.12.1995, L 8 AL 204/93, und 22.02.2002, L 8 AL 234/01.

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